Werden Mini-Solaranlagen jetzt attraktiver?
Angesichts drastisch steigender Energiepreise denken immer mehr Menschen über den Kauf einer Solaranlage nach. Besonders begehrt sind dabei kompakte Balkonkraftwerke, die sich auch auf engstem Raum für wenig Geld installieren lassen. Wohnungseigentümern und Mietern ist es nun möglich, Solarstrom für den direkten Eigenverbrauch zu erzeugen und so einen Teil ihres Strombedarfs mit Steckersolaranlagen selbst zu decken. Diese Mini-PV-Anlagen können auf Balkon, Garten, Dach oder gänzlich ohne Halterungen installiert werden.
Nach dem Willen der Politik soll es jetzt noch attraktiver werden, eine solche Anlage zu betreiben. So könnten die Anlagen künftig mit einem SCHUKO-Stecker betrieben werden. Bisher entspricht dieser Steckertyp noch nicht dem Standard, wird aber weitgehend geduldet. Zudem soll die Einspeiseleistung für den Betrieb im vereinfachten Verfahren von 600 Watt auf 800 Watt erhöht und die PV-Anlage an jeden Stromzähler angeschlossen werden, auch wenn dieser dann rückwärts läuft. Das ist Teil der Solarstrom-Strategie, die am 10. März 2023 im Bundeswirtschaftsministerium auf einem PV-Gipfel beschlossen wurde.
Balkonkraftwerke sind von der Mehrwertsteuer befreit:
Bis 2022 wurden beim Kauf einer Mini-Solar-Anlage 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, so auch „Balkonkraftwerke“, seit dem 1. Januar 2023 eine Umsatzsteuer von null Prozent auf Lieferungs- und Installationskosten gilt.
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