Wer kommt für mögliche Kosten bei versehentlichen Schäden durch geflüchtete im Wohnraum auf?
Grundsätzlich muss jeder selbst für Schäden aufkommen, die er verursacht. Deshalb sollen Menschen, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, auch nicht befürchten, dass sie für alle möglichen Schäden haften müssen, die die aufgenommenen Menschen unbeabsichtigt verursachen könnten.
Im Fall von Schäden im Wohnraum, wie unbeabsichtigte Feuer- und Leitungswasserschäden, bleibt man generell nicht auf den Kosten sitzen. Auch dann nicht, wenn der Verursacher möglicherweise mittellos ist, denn im Wohnraum greift die gewöhnliche Hausrats- und Wohngebäudeversicherung. Wenn Bürogebäude in Wohnraum oder ein Mehrfamilienhaus zu einem Wohnheim für Geflüchtete umgewandelt werden soll, sollte auch der Versicherer informiert werden. Denn dann sind auch andere bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten, z.B. Fluchtwege für eine größere Anzahl von Menschen oder Vorgaben zum Brandschutz.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Immobilien!
Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.