Was gilt, wenn ein Eigentümer einen Schaden erleidet?
Was gilt, wenn ein Eigentümer einen Schaden erleidet, weil der Verwalter seine Pflichten verletzt hat?
Nach bisherigem Recht gab es den sogenannten Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Der Einzeleigentümer war insoweit in die Schutzwirkung des Vertrages zwischen der WEG und dem Verwalter einbezogen. Er konnte deshalb auch direkt Ansprüche gegen den Verwalter geltend machen. Dies wird künftig allenfalls noch in Ausnahmefällen möglich sein. Der einzelne Eigentümer, der einen Schaden erleidet, muss nun gegen die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vorgehen. Sie wiederum kann im Ergebnis beim Verwalter als deren Organe Regress nehmen, wenn diese eine vertragliche Pflicht verletzt hat und dies zum Eintritt eines Schadens bei einem Wohnungseigentümer geführt hat.
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