Vermieter und Corona
Dürfen gerade Wohnungsbesichtigungen durchgeführt werden?
Grundsätzlich können Wohnungsbesichtigungen auch während der Ausgangsbeschränkungen durchgeführt werden. Hierin sollte ein triftiger Grund liegen. Aus Sicherheitsgründen sollten Vermieter derzeit aber auf Wohnungsbesichtigungen verzichten. Wenn überhaupt, sollten sie jedenfalls nur mit einzelnen Interessenten und im unbewohnten Zustand erfolgen. Darüber hinaus muss der Vermieter darauf achten, dass Hygiene- und Abstandsbestimmungen eingehalten werden. Außerdem werden in der Regel Personen, die einer Risikogruppe zugeordnet werden (speziell Vorerkrankte und ältere Menschen) nicht zur Duldung der Besichtigung verpflichtet sein.
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