Umwandlung von Mietwohnungen muss genehmigt werden
Das Baulandmobilisierungsgesetz kommt, und mit ihm ein befristeter Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Ein direktes Umwandlungsverbot ist es nicht, doch wer Mietwohnungen im großen Stil verkaufen will, braucht künftig – vorerst befristet bis Ende 2025 – eine Genehmigung. Der Bundestag hat über den Entwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz in 2. und 3. Lesung am 7. Mai 2021 abgestimmt. Die verabschiedeten Regelungen führen zu einer weiteren Verschärfung der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in die Eigentumsrechte. Das Umwandlungsverbot soll künftig für alle Gebiete in Deutschland verbindlich werden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Die Landesregierungen dürfen diese Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung bestimmen. Nach dem Baulandmobilisierungsgesetz werden Gebäude vom neuen Umwandlungsverbot ausgenommen, in denen sich nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Die Bundesländer können die Anzahl der Wohnungen zwischen 3 und 15 anpassen.
Vgl. Bayerische Hausbesitzerzeitung 06/2021
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