Überwuchs im Garten
Schranke für Stutzer an der Grundstücksgrenze!
Weil mancher Eigentümer sich wenig um den Überwuchs seiner Bäume und Sträucher schert, greifen genervte Nachbarn gern einmal zum Werkzeug. Doch Vorsicht: Zwar erlaubt der Gesetzgeber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dass der Nachbar Überhängendes stutzt, vorausgesetzt der Besitzer des Grüns ist nicht bereit, einen Finger zu krümmen.
Doch die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm wiesen in ihrer Entscheidung unter dem Aktenzeichen 3 Ss OWi 494/07 auch darauf hin, dass das überhängende Grün nur beschnitten darf, wenn es keine anderslautende kommunale Baumschutzsatzung bzw. -verordnung gibt. Die hat Vorrang vor der gesetzlichen Regelung. Wer dennoch das schützenswerte Grün mit der Säge attackiert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Weil jede Kommune den Inhalt einer solchen Verordnung individuell festlegen kann, sollten sich Hobbygärtner, bevor sie dem Überwuchs zu Leibe rücken, erkundigen.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.