Tierhaltung im Garten

Gänsehaltung

Wir informieren über wichtige Urteile.

Übertriebene Tierliebe kann unter Nachbarn zu Streit und Auseinandersetzungen führen. Vor dem VG Stuttgart landete deshalb ein Nachbarschaftsstreit. Es ging um die Klage zweier Nachbarn in einem reinen Wohngebiet. Einer der beiden Nachbarn hielt auf seinem Grundstück fünf Hasen, vier Frettchen, elf Hühner, fünf Enten, fünf Hunde, mehrere Katzen und fünf Papageien. Das war den danebenwohnenden Nachbarn zu viel: Sie verlangten ein Einschreiten der zuständigen Baubehörde. Die Behörde ging allerdings von einer zulässigen Kleintierhaltung aus und weigerte sich, Maßnahmen dagegen zu ergreifen. So blieb den Grundstücksnachbarn nichts anderes übrig, als Klage zu erheben. Das Gericht entschied zu Gunsten der Nachbarn mit der Begründung, der Umfang der Tierhaltung sei für ein reines Wohngebiet zu hoch (10.5.2019, 2 K 6321/18). Die Tierhaltung dürfe nicht den Rahmen der für eine Wohnnutzung in einem reinen Wohngebiet typischen Freizeitbetätigung sprengen. Maßstab dafür sei, ob ein am Grundstück vorbeigehender Spaziergänger, der hypothetisch alle Tiere im Haus und auf dem Grundstück sehen kann, noch den Eindruck habe, hier wohne ein Hobbytierhalter oder hier wohne der Eigentümer einer Zoohandlung. Letzteres sei hier der Fall gewesen. Weiteres Indiz für eine übermäßige Tierhaltung sei die hohe Anzahl von sieben unterschiedlichen Tierarten, die das Bild einer gewöhnlichen Hobbytierhaltung sprenge.

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