Schimmel in der Wohnung
Verantwortlichkeit des Vermieters
Stellt sich heraus, dass die festgestellten Schäden bauseitig, also auf Schäden am Gebäude oder an der Wohnung zurückzuführen sind, so muss der Vermieter tätig werden. Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandsetzungs- beziehungsweise Instandhaltungspflicht gemäß Paragraph 535 Abs. 1 BGB verpflichtet, Schäden am Gebäude beziehungsweise an den Mieträumen zu beheben. Jedoch ist der Vermieter nicht verpflichtet, seine Immobilie auf aktuelle Standards nachzurüsten. Zu einer Nachrüstung beziehungsweise Modernisierung ist der Vermieter nur verpflichtet, wenn gesetzliche Bestimmungen dies zwingend vorschreiben, zum Beispiel die Energieeinsparverordnung oder die Heizkostenverordnung.
Tipp: in jedem Falle sollte der Vermieter, wenn Schimmelbefall oder Feuchteschäden vom Mieter gemeldet werden, die Wohnung besichtigen. Zu empfehlen ist auch die Hinzuziehung eines Zeugen. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, so sollte der Hausverwalter bei der Besichtigung ebenfalls anwesend sein, um klären zu können, ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
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