Sanierungspflichten für Gebäudeeigentümer zu erwarten
Um das Ziel Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, will sich die Europäische Union für strengere Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden einsetzen. Dazu hat das Europäische Parlament einen Beschluss gefasst, der für bestehende Gebäude bis 2030 weitreichende Sanierungsmaßnahmen anordnet.
Neue Anforderungen an Neu- und Altbauten
Als wesentliche Neuerung sieht der Beschluss die Schaffung einheitlicher „Energieeffizienzklassen“ für Bestandsgebäude vor. Diese Effizienzklassen reichen auf einer Skala von A bis G, wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht.
Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Effizienzklasse E und bis 2033 die Effizienzklasse D erreichen. Demnach würden gerade bei älteren, besonders ineffizienten Gebäuden zum Teil umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden. So können moderne Heizungssysteme oder neue Dämmungen erforderlich werden.
Auch für Neubauten enthält der Beschluss Vorgaben: Diese sollen bereits ab 2028 emissionsfrei und mit Photovoltaikanlagen ausgestatten sein, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
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