Neufassung für Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung steht
Das Bundesbauministerium hat den Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung überarbeitet. Für kleinere Städte und Gemeinden sollen vereinfachte Regeln gelten. Aufgenommen werden außerdem Absprachen zu Wasserstoffnetzen, in Abstimmung mit den erwarteten Änderungen am Gebäudeenergiegesetz.
Es soll das Fundament der Wärmewende im Gebäudebereich werden: Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ist aus dem monatelangen Heizungsstreit mit einem erheblichen Bedeutungszuwachs hervorgegangen. Das Bundesbauministerium hat den ursprünglichen Entwurf überarbeitet und dabei Impulse aus Wirtschaft und Verbänden eingearbeitet.
So soll die Planungspflicht nun für alle Städte und Gemeinden gelten – nicht wie bislang nur für die größeren Kommunen. Allerdings sollen sich Gemeinden bis 10.000 Einwohner zusammenschließen können und sie dürfen vereinfachte Verfahren anwenden – etwa die Beteiligung abkürzen und auf die Erhebung neuer Daten verzichten. Außerdem soll es Städte und Gemeinden möglich sein, vorab Gebiete festzulegen, in denen es sicher keine Fernwärme geben wird – so können sich Eigentümer und Vermietende frühzeitig darauf einstellen, anderweitige Optionen zu erwägen.
Bestandsschutz für bestehende Wärmepläne
Etwas verschoben haben sich dem Entwurf zufolge die Einführungsfristen. Für Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt nun der Stichtag 30. Juni 2026, alle anderen haben zwei Jahre länger Zeit. Bestehende Wärmepläne genießen Bestandsschutz, Fortschreibungen müssen sich an die neuen Regeln halten.
Neu ist auch, dass Gemeinden bestimmte Gebiete verbindlich als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetz-Gebiete ausschreiben können. Letzteres wird neu in den Entwurf aufgenommen, nachdem im Zuge der Änderungen am Gebäudeenergiegesetz-Entwurf die Möglichkeiten für wasserstoffbasierte Heizungen erweitert werden sollen. Kommunen sollen allerdings belegen, dass sich die Kosten für eine derartige Wärmeversorgung im Rahmen halten und das Risiko gering ist, dass die Planungen platzen. Außerdem sollen sie sich zu Versorgungssicherheit und CO2-Bilanz äußern.
Aus dem Gesetzentwurf geht hervor, dass der Bund mit Kosten für das Planerstellen von mehr als 500 Mio. Euro rechnet. Es soll deshalb eine Förderung von Bund und Ländern geben. Im Gespräch ist eine Beteiligung von bis zu 50% an den Planungkosten. Der Entwurf ist am Freitag an Verbände geschickt worden, am 16. August soll er im Kabinett beschlossen werden.
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