Neuer Mietspiegel ab 1. Juli 2022

Mietspiegel

Am 1. Juli 2022 tritt der neue Mietspiegel in Kraft. In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Anhand fester Kriterien können je nach Stadt und Region Wohnungen und Mieten verglichen werden. Neu ist, dass alle Städte ab 50.000 Einwohner spätestens ab dem 1. Januar 2023 einen Mietspiegel aufstellen müssen, an dem sich Mieter wie Vermieter orientieren können. Für einen qualifizierten Mietspiegel läuft die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dieser wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.

Bislang lief in Städten ohne Mietspiegel die Mietpreisbremse ins Leere, weil es keine Anhaltspunkte gab, wann sie greift. Verbunden ist der neue Mietspiegel auch mit einer Auskunftspflicht. Durch Zufall ausgewählte Mieter und Vermieter müssen der zuständigen Behörde Auskunft zur Wohnung und den Mieten geben. Wer keine Daten angibt, kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro Bußgeld belangt werden.

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