Musterklage gegen Mieterhöhung
BGH gibt Vermieter Recht
Der BGH hat über die erste Musterfeststellungsklage in deutschen Mietrecht entschieden und gibt dem Vermieter Recht. Eine Mieterhöhung nach Modernisierung dürfte berechnet werden, denn eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Ankündigung und Beginn der Arbeiten bedurfte es nicht. In dem Fall ging es um die Modernisierungen von Wohnungen in München Schwabing, die von der Vermieterin Ende 2018 angekündigt worden waren und im Zeitraum von Dezember 2019 bis Juni 2023 in Angriff genommen werden sollten. Dagegen klagte der Mieterverein München in einer Musterfeststellungsklage vor dem OLG München und bekam Recht (15. Oktober 2019, MK 1/19). Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, entschieden die Richter. Die Vermieterin hatte daraufhin Revision eingelegt. Der BGH hat in dem Musterfeststellungsverfahren für die Vermieterin entschieden (18.3.2021, VII ZR 305/19). Die Vermieterin kann demnach für die im Dezember 2018 für die Zeit ab Dezember 2019 angekündigten Modernisierungsmaßnahmen in ihrer Wohnanlage eine Mieterhöhung nach den bis Ende 2018 geltenden Vorschriften (11 %, seit 1.1.2019 nur noch 8 %) berechnen. „Eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Modernisierungskündigung und dem voraussichtlichen Beginn der Arbeiten bedarf es nicht“. Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, dass das Unternehmen den Mietern nur wenige Tage vor Inkrafttreten von neuem Recht und noch mit weitem Vorlauf Modernisierungen angekündigt habe.
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