Mietminderung bei Covid-19-Erkrankung des Nachbarn möglich?
Nein! Die Erkrankung eines Mitbewohners oder Nachbarn stellt keinen Mangel der Mietsache und damit keinen Grund zur Mietminderung dar.
Wird die Nutzung der Mietsache durch Engpässe bei der Versorgung mit Energie oder Wasser beeinträchtigt, muss der Mieter aber nur eine entsprechend geminderte Miete zahlen. Darauf, ob der Vermieter den Versorgungsengpass vertreten muss, kommt es bei der Minderung nicht an.
Immer up-to-date mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.