Ein interessanter Artikel aus der Süddeutschen Zeitung fasst zusammen, was Mieter jetzt unbedingt beachten sollten.
Mieter müssen in jedem Fall weiterhin die volle Miete zahlen – und zwar unabhängig von ihrer Betroffenheit durch die Corona-Krise und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Hieran hat sich auch durch das Covid-19-Pandemie-Gesetz nichts geändert. Das Pandemie-Gesetz gewährt Pächtern und Mietern lediglich einen besseren Schutz vor Kündigungen.
Vermieter dürfen laut der neuen Kündigungsbeschränkung das Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet. Allerdings gilt das nur, wenn die Zahlungsschwierigkeiten auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruhen. Der Mieter muss laut Gesetz diesen Zusammenhang glaubhaft machen, im Sinne einer eidesstattlichen Versicherung. Und Mieter müssen aufzeigen, dass sie keine finanziellen Rücklagen mehr haben.
Mieter sind gut beraten, immer erst das Gespräch mit dem Eigentümer zu suchen. Sehr viele Vermieter haben Verständnis für die aktuelle Situation.
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