Lärm – lieber leise sein
Knatternde Gartengeräte, Techno-Gewinner und laute Kinder sind natürliche Feinde von Entspannung und Ruhe. Die Rechtslage: Niemand muss im Garten flüstern. Musik hören, der Einsatz von Gartengeräten und Gespräche aller Art sind grundsätzlich erlaubt, allerdings mit zeitlichen Einschränkungen.
Kinder: In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Nachbarn lautes Spielen „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ hinnehmen müssen. Das Ruhebedürfnis von Anwohnern wird dem untergeordnet, gegen unzumutbare Belästigung können sich Anwohner allerdings wehren.
Tipp: Fühlen Sie sich belästigt, suchen Sie das Gespräch mit den Nachbarn. Hilft das nichts, dokumentieren Sie vor einer Anzeige in einem Lärmprotokoll, wann und wie oft es zu laut ist.
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