Jetzt kommt das Gebäudeenergiegesetz.
Aus zwei mach eins, aus Energieeinsparverordnung und Erneuerbare Energien-Wärmegesetz wird jetzt das Gebäudeenergiegesetz. Das neue Gesetz, kurz GEG genannt, soll ab Oktober diesen Jahres in Kraft treten. In dem GEG werden alle Regeln und Standards bei Neubau, Renovierung oder Umbau von Wohn- und Gewerbeimmobilien definiert. Ziel des GEG ist es, einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu leisten. Wesentlichen Anteil sollen daran eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte haben, so der des Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Das neue Gesetz hat es in sich: so zählt zu den wichtigen Eckpunkten des GEG die Verpflichtung für private Bauherren, ab 2021 nur noch Häuser zu bauen, die dem Niedrigenergiestandard entsprechen. Das bedeutet zum einen, dass mindestens eine Form von erneuerbaren Energien zur Energieversorgung genutzt, zum anderen aber auch dass der Primärenergieverbrauch generell auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden muss. Dies müsste vor allem durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz, konkret durch gute Dämmung, hochwertige Fenster und durch Vermeidung von Energieverlusten bei Wärmebrücken erreicht werden.
Bei Nicht-Einhalten einiger Vorschriften werden Bauherren mit bis zu 50.000 € zur Kasse gebeten. Die Zeiten von „Do-it-Yourself“ bei Bau- und Umbaumaßnahmen am Eigenheim scheinen dem Ende entgegen zu gehen.
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