Ist eine Baugenehmigung für´s Gartenhaus nötig?
Wer ein Gartenhaus aufstellen möchte, muss die Regelungen des Baugesetzes und der jeweiligen Landesbauordnungen beachten. Und das bedeutet: Überschreitet das geplante Gartenhaus eine gewisse Größe, so ist eine Baugenehmigung notwendig. Dabei unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland: In Bayern und Brandenburg sind Gartenhäuser bis zu 75 Kubikmetern umbauten Raumes genehmigungsfrei, in Nordrhein-Westfalen sind es nur 30 Kubikmeter. Diese Genehmigungsfreiheit gilt in den meisten Landesbauordnungen für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten.
Werden diese Grenzen überschritten, muss der Bau genehmigt werden, wofür Kosten anfallen, die in der Regel grob ein halbes Prozent der Baukosten ausmachen. Bei Baukosten in Höhe von 5.000 Euro, wären das zwar nur 25 Euro, doch oft berechnen die Behörden eine Mindestgebühr im unteren dreistelligen Bereich, die unabhängig von den Baukosten fällig wird.
Ganz gleich, ob ein Gartenhaus genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, müssen aber trotzdem baurechtliche Aspekte beachtet werden, etwa was Abstandflächen oder die Höhe des Bauwerks betreffen. So ist eine Bebauung direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück in der Regel nur dann zulässig, wenn das Gebäude maximal drei Meter hoch ist, auch die Gesamtlänge ist begrenzt – üblicherweise auf neun Meter. Und auch das gilt nur für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten. Ist ein Gartenhaus mehr als drei Meter hoch, so muss eine Abstandfläche zum Nachbargrundstück von in der Regel drei Metern eingehalten werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter, denken sich manche Hausbesitzer und bauen ihr Gartenhaus so, wie es ihnen gerade beliebt. Dumm nur, wenn dann ungünstig gestimmte Nachbarn den Laissez-Faire-Bauherrn bei den Behörden verpetzen. Dann droht der Abriss des Gebäudes. Deshalb ist es immer klug, Baurecht einzuhalten, statt sich später über eine untergegangene Investition zu ärgern.
Wer einen Gartenhausbau plant sollte deshalb vorab mit aussagekräftigen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde vorstellig werden und sich informieren, ob eine Genehmigung nötig und der Bau in der geplanten Art und Weise zulässig ist.
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