Geflüchtete aufnehmen
Was man wissen sollte, wenn man Schutzsuchende eine Bleibe bieten möchte.
In den nächsten Tagen beantworten wir auf Facebook wichtige Fragen zu dem Thema. Bleiben Sie dran!
Darf ich als Mieter Geflüchtete aufnehmen?
Ja, Ukrainerinnen und Ukrainer können nach Deutschland einreisen und sich frei im Land bewegen. Die Europäische Union garantiert ihren Schutz für mindestens ein Jahr. Wer in einer Mietwohnung lebt und Geflüchtete aufnehmen will, kann dies für sechs bis acht Wochen tun – ohne Angabe von Gründen und ohne seinen Vermieter um Erlaubnis bitten zu müssen. Diese Zeitspanne gilt als erlaubnisfreier Besuch.
Danach sollte man nach Angaben des Mieterbundes beim Vermieter oder der Vermieterin eine Erlaubnis einholen. Unklar ist, ob man auf eine solche Erlaubnis Anspruch hat. Sofern kein triftiger Grund für eine Ablehnung besteht, sollte der Vermieter sie nach Ansicht des Mieterbundes jedoch erteilen. In vielen Fällen können Mieter also Geflüchtete aus der Ukraine auch länger als sechs bis acht Wochen bei sich aufnehmen.
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