Vermieter aufgepasst!
Zahlungsverzug: Kündigung kann verwirkt werden. Die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter stellt eine gravierende Pflichtverletzung da, die für den Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht und eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt (Paragraph 543 Abs. 1, 3 BGB). In einer längerfristigen Hinnahme unpünktlicher Zahlungen…