Welche Maßnahmen darf ein Verwalter ohne Eigentümerbeschluss treffen?
Der Verwalter ist nun berechtigt, ohne Eigentümerbeschluss Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Was untergeordnet ist, wird die Rechtsprechung ergeben. Zu den Maßnahmen untergeordneter Bedeutung dürften jedoch kleinere Reparaturen, Abschluss von Dienstverträgen, wie zum Beispiel Hausmeisterverträgen, aber auch die gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldforderungen gegen einzelne Eigentümer gehören. Von der Summe her wird derzeit vertreten, dass…