Schimmel in der Wohnung: Beweislast
Können sich die Vertragsparteien im Hinblick auf die Ursachen der Feucht- und Schimmelschäden oder auch der weiteren Vorgehensweise nicht einigen, hängt der Ausgang des Streits von der Beweislast ab, d.h. von der Frage, wer hat was zu beweisen. Zunächst obliegt dem Vermieter der Beweis dafür, dass die Schadensursache nicht bauseitig bedingt ist, zum Beispiel die…