Balkonanbau
So rüsten Sie Ihren Freisitz nach. Freitragende Balkone:
Ganz ohne Stützen werden freitragende Balkone mit Stahlträgern fest in der Geschossdecke verankert, wozu aufwändige Stahlarbeiten am Objekt umzusetzen sind. Sie sind die kosten- und aufwandintensivste, jedoch die optisch freieste Variante für Ihre Immobilie. Diese Form des nachträglichen Balkonanbaus ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich der neue Balkon später über eine Hofeinfahrt oder an einer anderen Stelle finden soll, an der Stützen stören. Wichtigste Voraussetzung dieses Balkontyps ist ein stabiles und intaktes Mauerwerk.
Statik prüfen: Natürlich ist die Tragfähigkeit eines Gebäudes immer eine Herausforderung, vor allem bei der freitragen Variante, aber auch bei Balkonen mit Frontstütze. Auch bei Gebäuden, die erst 30 Jahre alt sind, kann die Bausubstanz schließlich schon massiv gelitten haben. Gerade bei Altbauten mit Backsteinen oder gar Zwischendecken aus Holz sind hier schnell die statischen Obergrenzen erreicht.
Bauantrag stellen: Wenn die Balkongröße und die Balkonart gewählt wurde, geht es zum Architekten oder Ingenieur, die in der Regel auch die Prüfung der Statik übernehmen können. Da der Balkonanbau in den meisten Fällen genehmigungspflichtig ist, sollte zuallererst ein entsprechender Bauantrag bei dem zuständigen Bauamt eingereicht werden. Auch dies übernimmt der gewählte Architekt oder bauvorlagenberechtigte Ingenieur. Die zusätzlichen Arbeiten, wie das Fundament, auf dem der Balkon stehen soll, der Wanddurchbruch und die Balkontür, müssen natürlich in die Planung miteinbezogen werden. Dann steht der Ausführung der neuen Wohlfühloase nichts mehr im Wege und der Sommer kann kommen.
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