Police: Versicherer haftet bei fehlender Beratung
Ein Gebäudeversicherer ist verpflichtet, den Käufer einer versicherten Immobilie zu beraten. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 1 O 164/21). Möchte der Käufer die bestehende Versicherung übernehmen oder für die Prämienzahlung aufzukommen, macht dies gegenüber der Versicherung deutlich und es erfolgt keine Beratung, kann der Versicherer für eine mögliche Unterversicherung haften. Im konkreten Fall musste…