Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision
Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten
Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt ab 23. Dezember 2020 bundesweit einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen. Als Makler verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers als auch des Käufers ein. Daher ist es nur fair, dass die Maklerprovision aufgeteilt wird.
Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?
In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer 50 Prozent der Kosten. Ausnahmen sind allerdings möglich. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Varianten vor:
- Als Makler werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (Doppelvertrag), sodass beide Parteien 50 Prozent der Maklerprovision zahlen.
- Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, beauftragt uns als Makler und zahlt zunächst die volle Provision. Später wird im Kaufvertrag mit dem Käufer vereinbart, dass dieser einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Allerdings muss der Auftraggeber dabei immer mindestens 50 Prozent der Maklergebühren tragen.
- Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die volle Provision übernehmen.
Maklervertrag in Schriftform
Von uns immer schon praktiziert, aber nun amtlich: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf nun der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Verkäufer beauftragen
Der Wert Ihrer Immobilie?
Erhalten Sie schnell, kostenlos und unverbindlich eine erste Preiseinschätzung Ihrer Immobilie.
Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen.
Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gerne – natürlich völlig unverbindlich und kostenlos. Oder möchten Sie uns gleich mit dem Immobilienverkauf beauftragen? Auch dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Der Wert Ihres Hauses?
Erst Wert ermitteln, dann Verkaufspreis festlegen – sonst riskieren Sie finanzielle Verluste oder finden am Ende keinen Käufer.
Zufriedene Kunden
4.8 Sterne aus 102 Bewertungen
Kostenlose Infobroschüre
Ihre Kontaktdaten
Weitere interessante Themen
Verkauf bei Erbschaft
Wer ein Haus erbt, wird mit vielen Herausforderungen und Entscheidungen konfrontiert, die zahlreiche Fallstricke und finanzielle Risiken bergen.
Verkauf bei Scheidung
Wenn es bei einer Scheidung auch um Eigentum geht, wird es oft kompliziert. Wir nennen Ihnen die Möglichkeiten, die Sie jetzt haben.
Verkauf aus Altersgründen
Zu groß, zu abgelegen, zu viele Barrieren – nicht immer passt das jung gekaufte Haus auch später noch zu den veränderten Wohnbedürfnissen im Alter.
Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner
Referenzobjekte
Werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen und machen Sie sich ein Bild von der Vielfalt der von uns bereits erfolgreich verkauften Häuser.
Kaufgesuche
Prämie für Tippgeber
Wenn Sie jemanden kennen, der ein Haus verkaufen will, ist uns Ihr Verkaufstipp bares Geld wert. Erfahren Sie jetzt mehr darüber wann und wie wir Ihre Hinweise auf Häuser, die zum Verkauf stehen, belohnen.
Ihre Immobilienexperten
Wir sind nur einen Anruf, eine E-Mail von Ihnen entfernt. Wenn Sie kompetent und verständnisvolle Begleitung wüschen in allen Belangen, die Ihre Immobilien oder Ihre Wohnsituation betreffen: Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Ihre Immobilienexperten in Aachen und Köln
Für Sie vor Ort
Mahis & Müller Immobilien GmbH
Geschäftsführer:
Dipl.-Kfm. Thomas Müller
Augustinerweg 11
52076 Aachen