Wichtige Fristen für Immobilieneigentümer, die 2023 zu erfüllen sind

Kalender

Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung bis 31.01.2023

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Ermittlung der neuen Grundsteuer endet am 31.01.2023. Bis zu diesem Termin müssen Haus- und Wohnungseigentümer (und Eigentümer von Grundstücken) ihre Erklärungen beim Finanzamt einreichen. Diese Verlängerung der Frist war im Herbst nötig geworden, nachdem bis dahin lediglich ein kleiner Teil der Erklärungen abgegeben worden waren. Die neue Grundsteuer wird zum ersten Mal am 01.01.2025 erhoben.

Pflicht zum hydraulischen Abgleich in WEGs mit mindestens 10 Wohneinheiten bis 30.09.23

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ schreibt für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich der zentralen Heizungsanlage vor. Bei sechs bis neun Wohneinheiten muss der Abgleich bis zum 15.09.2024 erfolgt sein. Für Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten gilt bereits der 30.09.2023 als Stichtag.

Hintergrund: Anders als bei Gasetagenheizungen, die sich im Sondereigentum befinden und bei denen jeder einzelne Wohnungseigentümer allein über Optimierungen entscheiden kann, muss in Wohnungseigentumsanlagen, die über eine Zentralheizung verfügen, zum einen die WEG über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs mit einfacher Mehrheit beschließen, denn eine zentrale Heizungsanlage ist Gemeinschaftseigentum. Zum anderen wird es kompliziert, wenn die Heizkörper Sondereigentum sind, also den einzelnen Wohnungseigentümern gehören, was häufig der Fall ist. In diesem Fall benötigt die WEG die Zustimmung der einzelnen Wohnungseigentümer bei Änderungen an den Heizkörpern.

Eigentümer von Gebäuden mit einer Gasheizung sind außerdem verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage optimieren zu lassen – und zwar bis spätestens 15.09.2024.

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