Frist für Grundsteuererklärung endet in sechs Wochen
In sechs Wochen läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, die im Herbst von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verschoben wurde.
Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dieser beträgt 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In beiden Fällen – Verspätungszuschlag und Schätzung – bleibt für Eigentümer die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bestehen.
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