Grundsteuerreform 2022
Was ändert sich?
Wo und wann sind die Erklärungen abzugeben? Die Erklärungen sind vom 1. Juli 2022 an elektronisch über das Online-Portal der Finanzämter, www.elster.de, abzugeben. Wer dort noch nicht als Benutzer registriert ist, kann dies nachholen. Ältere Menschen, die sich damit überfordert fühlen, dürfen ausnahmsweise die Erklärung auf Papier einreichen. Die Angaben sollen für den Stichtag 1.1.2022 gelten. Dafür sind Vordrucke zu benutzen. Diese sollen vom 1.7.2022 an im Internet sowie in den Servicezentren der Finanzämter verfügbar sein. Die Grundsteuererklärung ist spätestens bis zum 31.10.2022 abzugeben. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, ein Zwangsgeld zahlen zu müssen. Die neue Grundsteuer, die von der zuständigen Kommune erhoben wird, wird zum ersten Mal am 1.1.2025 zu zahlen sein.
Wer hilft bei der Abgabe der Erklärung? Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht helfen, Steuerberater hingegen schon. Gerne beraten aber auch wir Sie hierzu ausführlich in unserem Büro.
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