Wer zahlt, wenn ein Baum aufs Nachbargebäude fällt?
Die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn ist hier in der Pflicht. Voraussetzung ist, dass im versicherungstechnischen Sinne Sturm geherrscht hat. Lag die Windstärke unter 8, kommt die private Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters für den Schaden auf. Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müssen Baumbesitzer bzw. deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“ und Eigentümer haften nicht.
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