Auslauf der Sonder-AFA

Sonder-AFA

Von der Sonder-AfA profitierte jeder, der durch einen Neubau, eine Dachaufstockung, Dachausbau oder eine Umwidmung von Gewerbeflächen neue Mietwohnungen geschaffen hat. Die Sonder-Afa war jedoch von Beginn an zeitlich begrenzt und wurde nur für Projekte gewährt, für die nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt wurde. Voraussetzung war außerdem, dass die Wohnungen mindestens 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet werden. Am 31. Dezember 2021 endet die Frist für die Sonder-Abschreibung im Mietwohnungsbau. Ein Ersatz für die Sonder-Afa ist bislang nicht vorgesehen.

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