Kostenteilung beim CO2-Preis

Drehknopf Heizung

Die Bundesregierung hat am 12. Mai als Maßnahme zum geänderten Klimaschutzgesetz beschlossen, dass Vermieter künftig die Hälfte der Zusatzkosten übernehmen sollen, die im Rahmen von Mietverhältnissen durch den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas entstehen. Nach der bisher geltenden Regelung können Vermieter die Kosten ganz auf Mieter abwälzen. Haus & Grund Deutschland fordert, dass Mieter auch nach Einführung eines CO2-Preises auf Gas und Heizöl weiterhin vollständig für ihre Heizkosten aufkommen müssen. Nur dann kann der CO2-Preis klima schonend wirken, denn Vermieter haben keinen Einfluss auf das Heizverhalten und den Warmwasserverbrauch ihrer Mieter. Beides ist maßgebend für den CO2-Ausstoß und die daraus entstehenden Kosten. Folglich muss der CO2-Preis auch bei den Mietern ankommen, um eine Lenkungsfunktion zu entfalten. In dieser Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Vgl. Bayerische Hausbesitzerzeitung 06/2021

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