Clever Einkommenssteuer sparen
Durch eine Modernisierung
Sparen können Hauseigentümer bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Eigentümer von selbstgenutzten Objekten können gemäß § 35 Einkommenssteuergesetz 20 Prozent der Lohnkosten bis zu einem Maximalbetrag von aktuell 1.200 Euro von ihrer Einkommensteuer absetzen. Die steuerliche Absetzbarkeit ist allerdings nicht mit anderen staatlichen Fördergeldern kombinierbar.
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