Was ist wann erlaubt?
Elektrische Gartengeräte sind Montag bis Samstag von 7-9 Uhr, 9-13 Uhr, 15-17 Uhr, 17-20 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist deren Einsatz nicht erlaubt.
Laute Gartengeräte wie Laubbläser oder Rasentrimmer sind Montag bis Samstag von 9-13 Uhr, 15-17 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist deren Einsatz nicht erlaubt.
Lärm durch Kinder, Hundegebell, Feiern ist Montag bis Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen von 7-9 Uhr, 9-13 Uhr, 15-17 Uhr, 17-20 Uhr, 20-22 Uhr erlaubt.
Zu beachten: Die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr ist in einigen Bundesländern nicht mehr vorgeschrieben, wird aber oft auf kommunaler Ebene, etwa in Kurorten, angeordnet.
Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!
Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.