Die Grenzen der Mieterhöhung
Der Vermieter kann aber nicht einfach die so bestimmte Vergleichsmiete verlangen. Das Gesetz sieht eine sogenannte Kappungsgrenze vor. Diese besagt, dass sich die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 20 % erhöhen darf. Befindet sich die Wohnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, beträgt diese Grenze 15 %.
Zustimmung des Mieters ist nötig
Auch wenn es sich bei der Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete um eine einseitige Erhöhung handelt, muss der Mieter dem Erhöhungsverlangen zustimmen. Hierfür hat er zwei Monate Zeit. Erteilt er seine Zustimmung, schuldet er die neue Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Verweigert er die Zustimmung, hat er Vermieter nach Ablauf von zwei Monaten drei weitere Monate Zeit, um Klage auf Zustimmung bei Gericht einzureichen.
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