Neue Regeln für Energieausweise ab 1. Mai 2021
Ab Mai gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. So wird künftig die Höhe der Treibhausgasemissionen in den Energieausweis aufgenommen. Bestehende Energieausweise haben weiterhin eine Gültigkeit von zehn Jahren. Bei neuen Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen. Der Energieausweis muss neu vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das gilt nicht nur wie bisher für Gebäudeeigentümer, sondern künftig auch explizit für Makler. Wer sein Gebäude selbst bewohnt oder nicht neu vermietet, braucht keine neuen Ausweis. Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sind weiterhin von der Verpflichtung eines Energieausweises ausgenommen.
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