Schimmel vorbeugen
Richtiges Heizen und Lüften
Die Verpflichtung des Mieters, die Mieträume vertragsgemäß zu nutzen, bedeutet, auch von diesen Schaden abzuwenden. Daher hat der Mieter für ordnungsgemäß lüften und je nach Witterung für ausreichendes Heizen zu sorgen, um zum Beispiel Frost-, Schimmel- oder Feuchteschäden zu vermeiden. Zu der Frage, wie der Mieter richtig zu heizen und zu lüften hat, werden unzählige Auseinandersetzungen geführt. Da die richtige Verhaltensweise vom jeweiligen Einzelfall abhängt, können keine festen Regelungen aufgestellt werden.
Im folgenden sollen einige Entscheidungen als Orientierungshilfe zitiert werden:
Tipp: Für die Beurteilung der Frage, ob die Mieträume einen Mangel aufweisen, sind bei Fehlen gegenteiliger Vereinbarungen im Mietvertrag grundsätzlich nicht die aktuellen technischen Normen, sondern die Normen maßgeblich, die bei Errichtung des Gebäudes gegolten haben (BGH, 5. Dezember 2018, VIII ZR 271/17).
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