Was muss ein Eigentümer tun?

Konferrenzraum

Was muss ein Eigentümer tun, wenn er eine bestimmte Maßnahme, wie zum Beispiel eine anstehende Reparatur durchsetzen will?

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nun zentrales Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. Deshalb muss der Eigentümer wie nach bisherigem Recht auch einen Antrag auf Durchführung der Maßnahme, zum Beispiel Sanierung, zur Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung stellen. Wenn dieser Antrag dann abgelehnt wird, so muss der Eigentümer die nun ausdrücklich in das Gesetz eingeführte Beschlussersetzungsklage erheben. Im Falle der Ablehnung einer Sanierung in der Eigentümerversammlung wird das Gericht dann den durch die Wohnungseigentümer unterlassenen Sanierungsbeschluss „ersetzen“. Neu ist auch, dass diese Klage jetzt nicht mehr gegen alle übrigen Wohnungseigentümer gerichtet werden muss. Die sogenannten Beschlussklagen sind nun Verbandsklagen, d.h. der einzelne Wohnungseigentümer muss nicht mehr seine Miteigentümer verklagen, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähiges Subjekt. Dies hat erhebliche Vorteile, da es in der Vergangenheit immer wieder Streit zwischen den Eigentümern gab, da diese zwingend mit verklagt werden mussten und damit auch an den Kosten des Rechtsstreits beteiligt waren, obwohl sie unter Umständen gleicher Meinung wie der Kläger waren.

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