Welche Rechte haben Wohnungseigentümer?
Welche Rechte haben Wohnungseigentümer, wenn der Verwalter seine Befugnisse überschreitet?
Die Wohnungseigentümer können einen Verwalter nach der neuen Rechtslage nun jederzeit abgerufen. Früher war dies nur bei Vorliegen wichtiger, außerordentlicher Kündigungsgründe, zum Beispiel bei Weigerung, Beschlüsse zu vollziehen, Untreue, Beleidigung von Eigentümern, mithin bei gravierenden Verstößen möglich. Diese Voraussetzungen wurden mit der WEG-Reform abgeschafft, d.h. ein Verwalter kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss grundlos abberufen werden. Wenn die Eigentümer mehrheitlich die Abberufung des Verwalters beschließen, sind sie aber verpflichtet, dass Verwalterhonorar noch für einen Zeitraum von sechs Monaten weiter zu bezahlen.
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