Bei Ihnen steht der zweite Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums an?

Heizung

Oft werden wir von Vermietern gefragt, ob die Kosten für die Zwischenablesung eingespart werden und Heiz-und Warmwasserkosten auch ohne Verbrauchserfassung nur zeitanteilig abgerechnet werden können.

Unsere Antwort: Die Bestimmungen der Heizkostenverordnung sehen zwingend vor, dass die Kosten für Warmwasser und Heizung verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Also haben bei einem Mieterwechsel der Vor- und Nachmieter Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Das führt dazu, dass die für die betroffene Wohnung ermittelten Verbrauchs- und Grundkosten auch entsprechend auf die Mieter aufzuteilen sind. Für die Aufteilung ist daher eine Zwischenablesung, und zwar bei jedem Nutzerwechsel, erforderlich, § 9b Abs.1 HeizKV. Die Zwischenablesung muss aber nicht durch ein Fachunternehmen erfolgen, es ist ausreichend, wenn die Vertragspartner die Ablesung selbst vornehmen und die Werte dokumentieren. Bei Selbstablesung sollte jedoch nicht vergessen werden, die Ergebnisse dem Abrechnungsunternehmen oder der Hausverwaltung mitzuteilen.

Wir raten Eigentümern, die Ablesung zusammen mit dem Mieter durchzuführen, dadurch werden Kosten gespart und gleichzeitig eine gesetzeskonforme Abrechnung gewährleistet.

Immer bestens informiert mit #MahisMüllerImmobilien – rheinländische Leidenschaft für Ihre Immobilie!


Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social Media-Kanälen.

Mahis & Müller Immobilien GmbH
Augustinerweg 11
52076 Aachen

Tel.: 0241 – 475 854 65

Kontaktformular

Anrede*
Vorname*
Nachname*
Telefon*
E-Mail*
Nachricht
Einverständnis*
Datenschutz*
  • Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder