Ausziehen trotz Covid-19-Erkrankung oder Quarantäne?
Vermieter aufgepasst: Ihr Mieter muss den Auszugstermin nach einer Kündigung nicht einhalten, wenn er an Covid-19 erkrankt ist oder unter Quarantäne steht. Das Recht des Mieters auf körperliche Unversehrtheit hat nämlich Vorrang vor dem Räumungsinteresse des Eigentümers. Da alle Menschen aufgerufen sind, sich solidarisch zu verhalten und Kontakte drastisch zu reduzieren, kann der Mieter – auch zum Schutz anderer – nicht zum Auszug verpflichtet werden.
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