Steigende Coronazahlen
Darauf müssen Vermieter achten.
Was, wenn Ihr Mieter die Miete nicht zahlen kann?
Deutschland befindet sich mitten in der zweiten Welle der Coronapandemie. Die Bundesregierung hatte einen Schutz von Mietern beschlossen – der jedoch zum 30. Juni 2020 auslief. Alle Zahlungsrückstände, die seitdem zustande kommen, ermöglichen dem Vermieter die Kündigung des Mieters. Eine Verlängerung der Schutzmaßnahme sieht der Gesetzgeber bisher als nicht notwendig an, da sich gezeigt hätte, dass Mieter und Vermieter sich meist privat auf eine Regelung einigen konnten. Wer in Zahlungsschwierigkeiten kommt, der sollte weiterhin früh genug seinen Vermieter informieren. Damit er glaubhaft machen kann, kein Einkommen zu haben, sollten Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Doch auch Vermieter werden geschützt. Es werden Stundungsregelungen für Darlehensverträge von Immobilieneigentümern eingeführt, die selbst keine Einnahmen haben aufgrund säumiger Mieter.
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