Nachbarschaftsrecht
Whirlpool auf der Terrasse.
Ein Wohnungseigentümer hatte einen Whirlpool auf der Terrasse aufgestellt. Er fasste 1200 Liter Wasser. Fünf Personen konnten sich gleichzeitig darin aufhalten. Daraufhin beschwerten sich allerdings seine unterliegenden Nachbarn. Auch eine Dämmmatte half nicht, die Vibrationen zu beseitigen. Das Amtsgericht Reutlingen entscheid, dass der Whirlpool wieder abgeschafft werden musste (3.9.2013, 9 C 1190/12, ZMR 2014, 163).
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