Nachbarschaftsrecht
Sauna im Garten.
Wer eine Sauna im Garten plant, sollte darauf achten, dass er den erforderlichen Grenzabstand zum Nachbarn nicht unterschreitet. So hatte ein Immobilieneigentümer eine Sauna mit Holzofen 2,50 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet. Darüber beschwerten sich seine Nachbarn. Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, dass er mindestens drei Meter Abstand zu seinem Nachbarn einhalten muss (20.10.2008, 4 K 788/08).
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