Nachbarschaftsrecht
Ist ein Schwimmbad im Garten erlaubt?
Wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein 90 cm hohes mobiles Becken mit einem Durchmesser von 3,50 Metern aufstellt, sollte besser vorher seine Nachbarn um Erlaubnis fragen. Nach den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer müssen bestimmte Mindestabstände zum Nachbargrundstück nämlich eingehalten werden, wenn durch Baumaßnahmen das Grundstück verändert wird, um einen Pool zu bauen. Beispiel Kammergericht Berlin: Ein Wohnungseigentümer stellte ein großes Schwimmbecken in seinem Garten auf, ohne vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Der Miteigentümer verklagte ihn und argumentierte, das Becken im Garten zerstöre den optischen Gesamteindruck des Anwesens. Er bekam Recht (Beschluss v. 19.6.2007, 24 W 5/07).
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